Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen AJ – Personal Training & Group Fitness, vertreten durch Dr. Alexander John (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und der/dem/den Kunden/Kundin (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung, Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings oder einer anderen in §4. angebotenen Leistung durch den Auftragnehmer oder eine vergleichsweise qualifizierte Fachkraft an einem von den Parteien bestimmten Ort (nachfolgend „AGB“ genannt). Individuelle Regelungen werden im Vertrag zu der jeweiligen Dienstleistung (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt) vereinbart. Beim Kauf eines Gutscheins für eine angebotene Dienstleistung gehen die AGBs automatisch auf den/der/die Beschenkten über.

Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Dr. Alexander John wirksam.

2. Vereinbarung einer persönlichen Betreuung (Beratung / Coaching / Training)

Die Planung und Durchführung eines persönlichen Fitnesstrainings und/oder Sonderleistungen (Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Erstellung eines Trainingsplans ohne persönliches Fitnesstraining, Vorträge oder Workshops zum Thema Training, Gesundheit und Ernährung) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden bei einer Zusammenarbeit durch Abschluss einer Auftragsvereinbarung geregelt. Der Auftraggeber vereinbart damit die Dienstleistungseinheiten bzw. die Dauer einer Zusammenarbeit. Eine Dienstleistungseinheit dauert im Regelfall 60 Minuten, falls nicht anderweitig explizit genannt. Der Ort der Dienstleistung wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt. Im Falle des Personal Trainings der eigenen Person versichert der Auftraggeber mit Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung, dass ein sachkundiger Arzt zuvor festgestellt hat, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist. Der Auftraggeber informiert seinen zuständigen Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttauglichkeit, die sich eventuell nach Abschluss der Auftragsvereinbarung ergeben. Der Auftraggeber beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig. Eine Übertragung der Auftragsvereinbarung durch den Auftraggeber auf eine andere Person ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die Buchung von Einzeldienstleistungen wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch oder via Email) vorgenommen. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum per Email. Gebuchte Dienstleistungen müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden oder bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin verschoben werden.

3. Dienstleistungsinhalte

Der Auftragnehmer erfüllt die vom Auftraggeber bestellte Dienstleistung nach dessen Wünschen basierend auf seinen durch Ausbildungen erlangten Fachkenntnissen sowie den allgemein anerkannten sportwissenschaftlichen Richtlinien. Der Auftragnehmer kann das Konzept zur Erfüllung der Dienstleistung jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um veränderten Wünschen oder aber anderen Veränderungen der Rahmenbedingungen zu entsprechen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich Wünsche und Anregungen jederzeit äußern.

4. Leistungsumfang

Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

  • Eine individuell angepasste persönliche Beratung zu Gesundheit und Fitness anhand der Analyse des Gesundheitszustandes und der Lebensweise des Kunden anhand von ihm/ihr gelieferten Informationen (Anamnesebogen)
  • Integration physischer Betätigung in den Alltag des Kunden in Absprache mit dem Kunden
  • Individuelle Trainingsplanung und -steuerung
  • Digitale Trainingsbetreuung via Trainingssoftware
  • Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Trainingseinheiten im Personal Training und Group Fitness
  • Gesundheitsmanagement (Entwicklung/Umsetzung eines Konzepts zur Förderung/zum Erhalt der Gesundheit der Angestellten in einem Unternehmen)
  • Fachvorträge und Workshops

Der Auftragnehmer wird sich den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechend ausrichten.

5. Zeitliche Rahmenbedingungen

Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Dienstleistungseinheiten wie in der jeweiligen Auftragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt ist. Entscheiden sich die Parteien für ein geschlossenes Vertragsverhältnis, beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zu angegebenem Zeitpunkt ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Entscheiden sich die Parteien für ein offenes Vertragsverhältnis, gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, sofern nicht anders festgelegt und schriftlich fixiert wurde. Die Parteien fixieren feste Termine. Bei dem Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, also bis mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt. Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich abzugleichen. Kurzfristiger abgesagte Termine sind zu 100% kostenpflichtig. Sagt eine Partei einen Termin frühzeitig ab, wird dieser nach Absprache mit dem Auftraggeber möglichst zeitnah nachgeholt. Die festgelegten Termine und Terminänderungen sind möglichst via Email oder SMS abzugleichen. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

6. Räumliche Rahmenbedingungen

Für die Betreuung in eigener Einrichtung oder in freier Umgebung fallen keine weiteren Kosten an. Sollten Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmhallen, etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zum Honorar gemäß § 8. dieser Vereinbarung vom Auftraggeber zu tragen. Wünscht der Auftraggeber eine Betreuung an einem anderen Ort als im Raum Mainz fallen eventuell ebenso zusätzliche Kosten (Fahrtkostenpauschale) an, die in Absprache mit dem Auftraggeber in der Auftragsvereinbarung/Auftragsbestätigung fixiert werden.

7. Kundenbetreuung

Der Auftraggeber wird von Dr. Alexander John persönlich trainiert. Sollte der Trainer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird entweder ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart oder wie in §1. beschrieben die Betreuung durch eine vergleichsweise qualifizierte Fachkraft übernommen. Dies geschieht in Absprache mit dem Auftraggeber.

8. Vergütung der Leistung

Der Auftragnehmer erhält für die nach §4. dieses Vertrages erbrachten Tätigkeit eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung bzw. Auftragsvereinbarung/Vertrag). Der angegebene Endpreis versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung von Auftragsbestätigungen bzw. Auftragsvereinbarungen/Verträgen mit fester Anzahl von Dienstleistungseinheiten bis 3 Tage vor Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen bzw. ist bei einer offenen Vertragslaufzeit monatlich zahlbar und zu Beginn des Betreuungszeitraumes bis spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung auf das von dem Auftragnehmer benannte Konto zu überweisen. Rechnungen werden via Email an den Auftraggeber versandt.

9. Informationspflicht

Die Vertragspartner teilen jeweils alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse lautet: john@aj-personaltraining.com. Die entsprechenden Kontaktdaten des Auftraggebers sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Anamnesebogen aufgeführt.

10. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung beim Auftragnehmer. Sofern dies nicht anders vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Falls der Auftragnehmer aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Auftraggeber die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt er eine vergleichsweise qualifizierte Fachkraft vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Dienstleistungseinheiten.

11. Haftungsansprüche

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Auftraggeber im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

12. Datenschutz und Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer wird die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages speichern und verwenden. Die angewendete Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO). Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen und zur Abwicklung von Bestellungen/Verträgen erforderlich ist. Dies jeweils aber nur, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO oder ein sonstiger Erlaubnistatbestand besteht. Personenbezogene Daten werden spätestens 3 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. der letzten Dienstleistungseinheit gelöscht. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Ihre Daten werden dann gelöscht, falls dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Sie können eine uns erteilte Erlaubnis, Ihre persönlichen Daten zu nutzen, jederzeit widerrufen. Auskunfts-, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen können Sie jederzeit an den Auftragnehmer senden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Erfüllung des Dienstvertrages bekannt gewordenen Angaben des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

13. Sonstiges

Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.

Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.